Berufliche Ausbildung von Jugendlichen mit einer Behinderung

Beschreibung

Für Jugendliche mit Behinderungen stehen durch Integration in eine berufsbildende Schule die gleichen Wege der beruflichen Ausbildung offen wie für nichtbehinderte Jugendliche. Ist eine Integration wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht möglich, können über den Besuch einer berufsbildenden Förderschule weitere Möglichkeiten der Berufsausbildung bzw. spezielle Maßnahmen der Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung genutzt werden.

Die Ausbildung dauert zwischen zwei und dreieinhalb Jahren und endet in der Regel mit einer staatlichen Abschlussprüfung bzw. mit einer Prüfung vor der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die berufliche Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen ist stark von der individuellen Beeinträchtigung geprägt.

Voraussetzung für die Aufnahme einer speziellen beruflichen Ausbildung an einer Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule oder berufsbildenden Förderschule ist die Vermittlung durch ein Reha-Team der Agentur für Arbeit. Diese und die zuständige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur informieren über Einzelheiten.

Ziel

Mit Bestehen der Ausbildung darf eine bestimmte Berufsbezeichnung geführt werden.

Schülern mit Hauptschulabschluss kann bei entsprechenden Leistungen der mittlere Schulabschluss zuerkannt werden. Darüber hinaus haben Jugendliche mit Behinderungen auch die Möglichkeit, durch den erfolgreichen Besuch einer Fachoberschule bzw. eines beruflichen Gymnasiums das Abitur bzw. die Fachhochschulreife zu erwerben.