Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Beschreibung

Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können das erste Jahr der Berufsausbildung auch als berufliche Grundbildung im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) absolvieren. Die Berufsschulpflicht wird erfüllt und bei regelmäßigem Besuch vorzeitig für beendet erklärt.

Viele Ausbildungsberufe haben gemeinsame Grundelemente und können deshalb im ersten Jahr der Ausbildung in der Berufsschule nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden. Der Unterricht umfasst einen berufsübergreifenden Bereich (allgemeine Fächer) sowie einen berufsbezogenen Bereich (Lernfelder).
Im Berufsgrundbildungsjahr werden sowohl fachtheoretische als auch fachpraktische Inhalte eines Berufsbereiches (zum Beispiel Holztechnik oder Metalltechnik) vermittelt.

Voraussetzungen

Richtet sich an junge Erwachsene mit Hauptschulabschluss, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten haben.

Ziel

Nach dem BGJ kann eine duale Ausbildung begonnen werden. Der erfolgreiche Abschluss des BGJ kann auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Betrieb als 1. Ausbildungsjahr angerechnet werden.