Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) mit Hauptschulabschluss

Beschreibung

Bei der durch die Bundesagentur für Arbeit finanzierten BaE handelt es sich um außerbetriebliche Berufsausbildungsgänge, welche bei Bildungsträgern durchgeführt werden mit denen der Jugendliche den Ausbildungsvertrag abschließt. Der Bildungsträger übernimmt sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung. Letztere wird durch betriebliche Phasen ergänzt, die sich aus den individuellen Qualifizierungsfortschritten der Teilnehmer und den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans ergeben. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Ausbildungsbereich zwei oder drei Jahre.

Voraussetzungen

Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die selbst mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können und damit ohne berufliche Erstausbildung sind.

Die Zuweisung erfolgt durch die Agentur für Arbeit.

Ziel

Das Ziel der BaE ist ein anerkannter Berufsabschluss.